Katharinas Fragen - Haralds Antworten


Was sind Deine Gedanken zum Begriff “Spaltung der Gesellschaft”?

Von Spaltung reden wir meist im Sinne einer Zweiteilung, nach oben und unten oder zwischen Ost und West.

Eric Burden & the Animals haben einmal ein Album mit dem Titel herausgebracht: The Twain shall meet.

Per Rohrpost – es war im Tanzpalast in Berlin – habe ich auf meine Anfrage die Antwort erhalten, dass es eine Entgegnung zu dem Spruch bedeutet:

„East is East und West is West, and never the twain shall meet.“

"The Twain shall meet." erhofft also Versöhnung der unversöhnlich erscheinenden Gegensätze. Musikalisch oder dichterisch, wie Goethe im Westöstlichen Divan, läßt sich eine solche Vereinigung durch Adaption und Vermischung im "Fächer der Stile" leichter gestalten, aber wie verhält es sich mit den widerstreitenden Handlungsmächten zwischen und innerhalb von Gesellschaften?

1.

Das Problem der Uneinigkeit in einer Gesellschaft kann von den Anforderungen der Einheit und des Zusammenhalts für die gemeinschaftliche Handlungsfähigkeit eines Volkes als dessen „Zerstreuung“ erscheinen, der entgegen der Ruf zur Sammlung wirkt. Der einem Ruf zur Wiedervereinigung folgende Wege zur Versammlung hat das "Gehörsame", das aufmerksam besonnene Folgenkönnen einer gemeinschaftlich für recht erkannten Weisung zur Bedingung. 

Um den gefährdeten, in Teilen verlorenen Zusammenhalt zu erneuern , bedarf es der Besinnung auf das die Gemeinschaft dort Tragende, wo Menschen auf der Suche nach dem sie als Gesellschaft Einenden unterwegs sind. Die Einzelnen wenden sich, wo ihnen die zerstreuende Vereinzelung und die Entgegensetzungen aufbrechen lassenden Spaltungen bewußt werden, auf das zurück, was die Einheit einer Gesellschaft bedingt, die im Namen eines Volkes, wie das der Deutschen, oder eines Staates vorausgesetzt wird.

Was stiftet die zu bewahrende und gegen Spaltung und Zerstreuung wiederzuermöglichende Einheit einer Gesellschaft? Muss sich jeder einzelne in ihr als Glied eines Volk oder als Bürger eines Staates identifizieren können? Und wie hält ein Staat, der durch seine Verfassung die Einheit eines Volkes repräsentiert, die Gesellschaft zusammen, die nicht nur aus vereinzelten Einzelnen sich zusammensetzt, sondern Familien und Lebensgemeinschaften, Gemeinden und Vereinigungen so zusammenhält, dass eine jedes die ihm eigentümlichen Anforderungen zu erfüllen vermag?

Die Besinnung auf den Ursprung einer solchen Organisationsstruktur der Gesellschaft zur sie erneuernden Vergegenwärtigung der Gründung und Stiftung von Einheit erfordert Erzählung und Gedächtnis der  antizipativ stellvertretenden Gründungshandlung, von der her sich für die Vereinigung ein einheitsfähiges Selbstbewußtsein der Einzelnen mit seinem Volk bildet.

2. 

Der Aufruf der Propheten im Alten Testament, die sich die Stimme des  den wiederzufindenden Zusammenhalt weisenden Gottes anmassen, bleibt zunächst ungehört. Deren Warnung und Botschaft wirkt mit der schriftlichen Überlieferung in die neutestamentliche Erneuerung der Stiftung von Gemeinschaft als Ekklesia = Sammlung hinein. Über den „Rufer in der Wüste“ hinaus fordert die Wiedererkenntnis des göttlich ursprünglich Grundlegenden den stellvertretenden Einsatz der Person fordert. Sie geht darum einher mit dem opferbereiten Einsatz für Gerechtigkeit, den „Völkern das Recht zu bringen.“, wie es im Gottesknechtlied des Jesaia heißt.

Wer sich so einsetzt, vertritt die so erst wieder ermöglichte Einheit des Volkes, antizipativ, dem ursprünglichen Bestimmungsgrund von Personengemeinschaften entsprechend. Er wird in dieser anfänglichen Erneuerung unwillkürlich verkannt und als „König“ ohne Macht und Anerkennung verfolgt und verspottet, wie die Passionsgeschichte es erzählt. 

Das Göttliche des Ursprungs, das mit dem Erzählgedächtnis der Passion erneuernd zu erkennen geben wird, ist als das Unantastbare und Heilige im Verantwortung für die Lösung der Handlungskonflikte in der Gemeinschaft übernehmenden gesellschaftlichen Sein der Menschen zu achten und stellt als Bestimmungsgrund nichts anderes als das Maß und den Grund der Würde des Menschen als Person dar.

3.

Die bürgerlichen Gesellschaften der Neuzeit haben der Zerstreuung durch fortschreitende Vereinzelung eine neue Gestalt gegeben, da sie das Völkerrecht ganz vom Einzelnen her fassen, der von Natur aus frei und das Recht habe, in Willkür entscheiden zu können. Mit dem Besitzindividualmus und dem willkürlichen Verfügungsrecht über Privateigentum geht das Gemeineigentum zugrunde und der Gemeinsinn verliert für seine Übung und Bildung die ökonomische Erfahrungsbasis.

Dem kann man heute durch Gründung von Kooperationen entgegenwirken und kritisch zur Einsicht bringen, dass das Freiheitsrecht des einzelnen im Grundgesetz an eine kooperative Verantwortung für Natur und die Achtungsgemeinschaft von Personen  gebunden ist. Grundrechte sind personal mit Grundpflicht verbunden. Das Grundgesetz der BRD macht dies Implikation des wechselseitig Verpflichtenden im Recht der Person nur marginal z.B. für die Fürsorge und Erziehung von Kindern geltend, müsste aber für die Jugendbildung - wie in Neuseeland vorbildlich - die Befähigung zur Kooperation und die Achtung der sie bedingenden Vermögen zu bilden allgemein verpflichten.

Das Verantwortungsbewußtsein sieht sich konfrontiert mit dem Gegensatz von Kooperation und Konkurrenz, von wechselseitig hilfreichem Zusammenwirken und jener Art von rücksichtslos werdendem Streit, der den Sieg auch durch Verletzung und Vernichtung des Gegners erstrebt.

4.

Es bedarf in der geistigen öffentlichen Verfassung einer Gesellschaft einer als verbindlich einsehbaren Orientierung und Gegenhalt gegen das sich Zusammenrotten, um andere zu beleidigen und fertig zu machen – und überhaupt ist das Parteiische in der Politik das Gegenteil dessen, was die Bildung auch des politischen Gemeinsinns braucht. Hannah Arendt hat versucht, die Urteilskraft (von Kant her) und ihre Reflexion auf Maß und Bedingung der personalen Vermögen für das politische Verantwortungsbewußtseins fruchtbar zu machen.

Die Bildung von Achtungsvermögen gehört zur Einsichtsbildung des Ethos im Recht, deren Träger die in Anspruch genommene Gewährleistung durch die stellvertrend für das Volk handelnden Verfassungsorgane nur mit Gründen fordern können, wenn sie sich selbst als zur Achtung der Würde des Menschen und der Anerkennung des Rechts als Person verpflichtet erkennen.


Was ist unser kleinster gemeinsamer Nenner als Mitmenschen? 

Die Königswürde des Menschen – sie ist zugleich der kleinste und der umfassendste gemeinsame Nenner, wenn hier der mathematische Vergleich mit Bruchrechnungen erlaubt ist.

Zu ihnen gehören die uns ermöglichenden Vermögen, als Menschen Wesen zu sein, die einander erkennen und achten können, die einander nicht verletzten, sondern ihre mitmenschlichen Fähigkeiten schützen, und ihre Bildung fördern wollen.

Jeder Betrug, jede Lüge, um andere zu übervorteilen oder achtlos nur eigenen Interessen nachzugehen, verletzt die Urteilskraft anderer und dies geht einher mit einer inneren Ungemäßheit des eigenen Urteilsvermögens. Denn dessen Bedingungen teilen die einander Begegnenden wie die miteinander Streitenden notwendig.


Durch ein wenig Besinnung kann man sich klar machen: Streiten kann man sich nur über dasselbe. Also haben Menschen selbst im Streit um die Bedeutung ihrer maßgeblichen Kriterien und Leitbegriffe etwas Selbiges, auf das hin sie entgegengesetzte Auffassung vertreten.

Streitlösend kann dann das Innehalten wirken, um sich „mitten im Streit“ auf das Unbestreitbare, das unwiderlegbare Fundament zu besinnen, nunmehr gemeinsam – und wir initiieren so die Wiedererinnerung des uns allen Gemeinsamen (Heraklit) zur sich erneuernden Bildung von Gemeinsinn.

Darum ist gut, „ein wenig Philosophie zu studieren“  und nicht nur die Vielfalt der „zehntausend“ Wesen zu bestaunen (und zu wahren), sondern auch die Begriffe zu lieben, durch die wir das Selbe im Verschiedenen und die Unterscheidungen als Bedingung von Identität erfassen. Wo die Achtung verletzt wird, ist eine Kritische Besinnung geboten, die eine Berichtigung der Haltung und der Ausrichtungen bis hin in die Lebensführung ermöglichen und die bedrohten Bedingungen unserer vereinigungsfähigen Vernunft und Urteilskraft zu retten hilft.

Es sind Begriffe in Bedeutung der als unverzichtbare Bedingungen zu beachtenden Vermögen des Seinkönnens als Personen, durch die wir das Selbe im Verschiedenen und die Unterscheidungen als Bedingung von Identität noch dort bedeuten können, wo wir uns über die Sache auseinandersetzen und in widerstreitenden Weisungen über die maßgeblichen Bestimmungen in Streit geraten sind.

Diese Hilfe aus der „Erforschung der Begriffe“ ist unerläßlich, wenn die (von Streit und Konkurrenz bedrohte) Gesellschaft immer weniger in der Lage ist, Gemeinsinn auszubilden.

In Art 2 des GG wird der grundrechtliche Anspruch auf Achtung der Würde des Menschen im Gebot des Sittengesetz zur Bedingung des Freiheitsrechts der Person.

Dessen Verständnis geht zurück auf die „Grundlegung der Metaphysik der Sitten“ von Immanuel Kant von 1795. Dort lautet einer der grundlegend weisenden Grundsätze der Ethik:

„Handle so, dass du die Menschheit in der Person eines jeden anderen wie dir selbst nie nur als Mittel, sondern immer auch als Zweck an sich selbst gebrauchst.“

Das Menschheitliche kann hier als das Ensemble jener Vermögen angenommen und in die Acht genommen werd , durch die wir als Menschen in Gemeinschaft Personen sein, das heißt einander als Personen achten und anerkennen und selbst geachtet sein zu können.

In der Würdeachtung wurzelt die Empfindung, dass das, was man anderen Menschen und Wesen antut, auch sich selbst antut, d.h. den ursprünglichen Grund von Achtungsvermögen und damit die Selbstachtung verletzt.


Was bedeutet Zusammenhalt für Dich?

Zusammenhalt ist eine Befähigung zum Widerstand gegen Verwirrung und Feinschaft, gegen Streit und Krieg – und Bedarf der Aufrichtigkeit, und jener Offenheit, mit der sich Vertrauen bildet.

Allerdings bildet er sich auch als Bündnis gegen Feinde und wird für den Kampf gefordert. Aus dem Rüthlischwur (als Versprechen, einander gegen feindliche Angriffe beizustehen) muss sich die Verfassung entwickeln, die sich dem Frieden verpflichtet. (Von Rudolf Borchart stammt die wunderbare Erzählung: Vereinigung durch den Feind hindurch)

Es braucht auch eine Selbstbeherrschung gegenüber Willkür und Unbeständigkeit, um verläßlich zu sein, für einander und sich selbst gegenüber. Die Erfordernisse zu deren Bildung, die eng mit der Besonnenheit zusammenhängt, passt nicht so recht in die Welt der Zerstreuungen und dem schnellen Wechsel der Genüsse.

Ich kann mich an das ehedem Erholsame auf Reisen durch die DDR Jahre vor der Wende erinnern, da es dort kaum Werbung gab, die die Menschen ständig zu mehr Konsum und zum Kauf neuer Produkte hätte animieren wollen.

Die Widerfahrnisse des Scheiterns von Treuebündnissen oder Vereinsgründungen bezeichnen die Not der zu überwinden versuchten Tendenz zur Vereinsamung. Mit der Reflexion des Individuums in der Landschaftsmalerei eines Caspar David Friedrich eröffnet sich uns wieder etwas, darum wir uns versammeln, ein gemeinsames Gedächtnis und eine ästhetisch-geistige Erfahrungserkenntnis ausbilden können.


Was verbindet uns beide, Dich und mich, miteinander? 

1.

Der Duft der Heckenrosen, der, wo du gehst, uns leise nachweht.

Die Offenheit für liebevolle Begegnung. Wie Du, liebe Katharina, unsere Begegnung im Zug geschildert hast, spricht dies ja aus.

Auch teilen wir die Sorge um jene Spaltungen und Zerstreuungen – und das Wegesuchen, um das Verbindende zu gestalten und sichtbarer, erkennbarer werden zu lassen, zum Initial, zum Vorbild, zur Vernetzung. Dies können – neben und mit Zusammenarbeit und Gespräch – auch Kunst und Kunstwerke, Dichtung und Tanz und der Gesang zur Gitarre ermöglichen, und entspringt dort, wo Menschen auf ihren Wegen sich treffen, ohne die Klingen zu kreuzen, und bei anderen ankommen, gastlich und gastfreundlich empfangen.

Und Liebe zu und Lust auf Kuchen, vor allem die nach alten Hausrezepten selbst gebackenen, das teilen wir auch.

2.

Auch teilen wir - "woher seufzt du mein Herz" - die Sorge um jene Spaltungen und Zerstreuungen und Verletzungen – aber auch das Wegesuchen, um das Verbindende zu gestalten und sichtbarer, erkennbarer werden zu lassen, zum Initial, zum Vorbild, zur Vernetzung. Dies können Kunst und Kunstwerke, Dichtung und Tanz und der Gesang zur Gitarre sein, wo Menschen auf ihren Wegen bei anderen ankommen, gastlich und die Sprache wiederfinden in der Fremde, gastfreundlich empfangen.


Welche Frage soll ich der nächsten Person, der ich begegne, stellen?

... unde suspirat cor?  Quo vadis, Mensch im Sein der Zeit?


Zusatzfrage:

Wie ist es möglich, das Gemeinsame dort wieder zu achten und anzuerkennen, wo man im Streit über die rechte Deutung liegt?

1.

Das Personsein der Einzelnen ist in seinen Gemeinschaftsbedingungen wieder erkennbar zu machen. Aufzuzeigen und als mit den Verfassungsprinzipien übereinstimmend ist, dass zum Recht auf Achtung der Person die Stellvertretung und der Gemeinsinn in der wechselseitigen Anerkennung von Rechten gehört.

Das personale Selbstbewußtsein als Person in Verantwortung des Gemeinschaftlichen einer Gesellschaft ist mit dem Bewußtsein als Träger von Rechten an die Pflichten gebunden, die aus dem  wechselseitigen Anerkennenkönnen von Rechten erwächst. Die in Stellvertretung eines jeden zu begründender Geltung gebrachte Grundgesetzgebung vollzieht - als Gesetzgebung - das einander Anerkennen als einander Anerkennende. Als Rechtsträger ist die Person zugleich durch ihr Anerkennen von Recht als rechtsetzend geachtet. 

Der Mensch als Person ist als je selbst gesetzgebend zu achten und wird in diesem Achtungsrecht durch die Gewährleistung des Rechts auf Achtung anerkannt, dass er durch Teilhabe an der Gesetzgebung ausüben können muss.

Unter Wahrung der Achtungsbedingungen der Würde als Person kann der einzelne Mensch vertreten und repräsentiert werden: die Repräsentanten und Abgeordneten sind darum immer verpflichtet als Gesetzgeber (und nachfolgend in der Rechtsprechung) den Würdebedingungen zu entsprechen und Gesetze so zu geben und Recht, sie anwendend, so zu sprechen, dass Gegeben als selbst gegeben erachtet und Rechtsurteile als diesen gemäß für wohl begründet erkannt werden können.

Gemeinsinn zu bilden ist als Verpflichtung der Rechtsprechung zu erkennen, die ihre Rechtsentscheidungen öffentlich begründen und zugänglich machen muss.

2.

Die Berufung auf Werte als Maßgabe in den Handllungsentscheidungen gewährt die erforderliche Orientierung zur Bildung von Gemeinsinn nicht.

Denn Werte beruhen auf Vorzugsentscheidungen, gehen aus solchen hervor und werden wiederum genutzt, um eine Vorzugsentscheidung (durch Abwägung des Werts) zu treffen.

Durch sie kann die Würde als Achtungsgrund nicht begriffen, die Anforderung zur Achtung nicht begründet werden, denn jeder Vorzug in Schätzung eines Werts (von etwas) setzt etwas anderes zurück, entwertet oder mindert dessen Wert.

Darum ist der Wertbegriff untauglich,um das Unbedingte der Würde als Achtungsgrund zu bedeuten und die Haltung in einem Ethos der Achtung (des Respekts) zu leiten (→ handlungleitend).

Dieses Problem brach in der sog. Wertphilosophie auf, deren Vertreter sich gezwungen sahen, eine objektiv gültige Wertordnung anzunehmen, aber in deren Hierarchie des Vorzuziehenden weder das Problem der „Entwertung“ von Werten durch den Vorzug anderer Werte lösen konnten, noch überhaupt – und dies ist auch eine Folge davon – eine allgemein gültige Ordnung begründen zu können.

Historisch hatte dies zur Folge, dass ein Teil dieser „Intellektuellen“ abglitt in ein biologistisch oder sozialdarwinistisch machtbestimmtes Überleben des Stärkeren.

Nietzsche hatte bereits im 19. Jh mit seiner „Umwertung aller Werte“ den Willen zur Macht als Triebfeder und das „Recht“ des Stärkeren als gegen die Priestermoral zu setzende und zu lobenden Höchstwert verkündet .(scheinbar mit dem faktischen Bestrebungen übereinstimmend, wie schon Hobbes die Natur des Menschen beschrieb, der von Natur aus des Menschen Wolf sei und darum die Menschen, würden sie nicht durch Gesetz und Obrigkeit gezähmt, ständig im Krieg aller gegen alle sich befänden.

"Zur Kritik der Wertbegründung des Rechts" von Ernst-Wolfang Böckenförde und die von ihm geforderte Alternative der sittlichen Begründung von verpflichtungsfähigem Recht siehe die Überlegungen im Artikel: Achtungsbedingungen und Kritik der Wertlehre.